Eyes Wide Shut CASTLEEVENTS

6. Geheimhaltung
6.1 Geltungsbereich

Die Tatsache, dass zwischen eyeswideshut und dem Nutzer (für Beide im Folgenden „Parteien“) sowie mit ausgewählten weiteren potentiellen Personen Gespräche betr. einer Mitgliedschaft stattfinden, der Inhalt dieser Gespräche sowie alle Informationen, die sich die Parteien im Zusammenhang mit einer Registration oder Mitgliedschaft offenbaren oder die im Rahmen der Registration bzw. Mitgliedschaft anderweitig wahrgenommen werden (nachfolgend zusammen- gefasst „Daten"), gelten als vertraulich. Dies gilt insbesondere für:
a) die als vertraulich gekennzeichneten oder als solche erkennbaren Daten, die sich auf die Parteien beziehen, wie z.B. private, geschäftliche, finanzielle, sexuelle oder technische Daten in analoger oder digitaler Form sowie solche über Verfahren, Betriebsmethoden oder sonstiges Know-how;
b) sämtliche Daten über Ort und Lokalität der Events sowie sämtliche Daten über natürliche und juristische Personen, wie namentlich Daten von anderen Mitgliedern und ihren (Lebens-)Partnern, Lieferanten, Beauftragten oder Vertragspartner von eyeswideshut, unabhängig davon, wie die Daten vom Nutzer in Erfahrung gebracht werden konnten;
Die Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die Daten in Dokumenten, Zeichnungen, Plänen, auf Photos oder Filmen oder anderen Datenträgern irgend welcher Art (mit digitalen oder analogen Aufzeichnungen) festgehalten sind oder akustisch wahrgenommen worden sind, sowie insbesondere ungeachtet davon, ob diese Daten gesetzlich geschützt sind oder nicht.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Daten, die
- allgemein zugänglich sind;
- zur Zeit ihrer Bekanntgabe an die andere Partei bereits öffentlich bekannt waren;
- nach Bekanntgabe an die andere Partei ohne deren Verschulden öffentlich bekannt wird.