Eyes Wide Shut CASTLEEVENTS

6.2 Verpflichtungen der Parteien

Die Parteien anerkennen, dass die vertraulichen Daten für jede Partei zur Erhaltung der Diskretion von erheblichem Wert sind und verpflichten sich:
a) Alle Daten als vertraulich zu behandeln.
b) Alle Daten wenn möglich als solche zu kennzeichnen.
c) Nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder eines anderen Mitglieds irgendwelche Daten oder Teile davon einem Dritten mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Ausgenommen sind die Hilfspersonen, namentlich Mitarbeiter und Beauftragte, von eyeswideshut sowie allenfalls von eyeswideshut beigezogene Dritten, die direkt vom Zweck dieser Vereinbarung oder zur Durchführung von Events betroffen sind, sowie bestehende und potentielle neue Partner, mit denen nach Annahme dieser Vereinbarung Gespräche oder Verhandlungen über eine Mitwirkung oder Durchführung von Anlässen geführt werden, und die (vorbehältlich bereits früher erfolgter Gespräche/Verhandlungen) eine analoge Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben.
d) Sicherzustellen, dass alle Hilfspersonen und Beauftragten von eyeswideshut bzw. (Lebens-)Partner des Nutzers sowie dieser selbst zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden und die Befolgung dieser Verpflichtung zu überwachen.
e) Alle weiteren Vorkehren zu treffen, um die Geheimhaltung sicherzustellen, insbesondere die Daten vor dem Zugriff, der Verwendung sowie der widerrechtlichen Aneignung durch nicht berechtigte Personen zu schützen.
Die Parteien sind sich zudem bewusst, dass sie und ihre (Lebens-)Partner, Hilfspersonen/Beauftragten etc. unter anderem den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) unterstehen, und erklären, diese Bestimmungen zu kennen, einzuhalten und ihre Mitarbeiter sowie (Lebens-)Partner, Hilfspersonen/Beauftragten u.a. entsprechend zu instruieren.